Versicherern und Krankenkassen nahe stehende wissenschaftliche Autoren behaupten immer wieder Selbstheilungsraten einer Borreliose in Höhe von über 50% der Fälle. Offensichtlich soll hier der Eindruck erweckt werden, eine klinisch und serologisch gesicherte Borreliose könne auch ohne Therapie folgenlos ausheilen.
Die Durchsicht der Weltliteratur weist die Fehlerhaftigkeit dieses Rückschlusses aus.
Ohne Zweifel führt nicht in jeder Stich einer mit Borrelien beladenen Zecke tatsächlich auch zu einer klinischen Infektion durch Borrelien. Ob zum Beispiel eine Mindestanzahl übertragener Borrelien notwendig ist, um eine klinische Erkrankung auszulösen, ist bis heute unbekannt. Aufgrund der den diagnostischen Kriterien selbst -in allen Sprachgebieten- innewohnenden Unschärfe [„vermehrte Müdigkeit - fatigue“, „Konzentrationsschwäche – poor concentration“, „Schlafstörungen – sleep disturbance“, Schwindel – dizziness“, „Muskelschmerzen – myalgia“) besteht ärztlicherseits die nicht unbeträchtliche Schwierigkeit, diese angegebenen Symptome korrekt einzuordnen.
Fehler in dieser -mathematisch eineindeutigen- Zuordnung führen zu falsch negativen oder falsch positiven diagnostischen Ergebnissen.
Scheinbar objektive Laborergebnisse stellen jedoch ebenfalls keinen Goldstandard aus diesem Dilemma dar. Deren Testergebnisse hängen – in nicht erschöpfende Aufzählung – ab von der Art des Tests, dem „Ernte“-Zeitpunkt und der Gattung der Testborrelien, dem Alter ihrer Zuchtkultur, den zum Test ausgewählten Banden, der Reliabilität des Tests und anderen spezifischeren Kriterien.
Solange sich Ärzte auf die Antwort des Körpers (Antikörper) auf die Borrelien-Infektion stützen müssen und diese nur in ausgewählten Fällen direkt nachweisen können (Liquor, Gelenkpunktat), so lange wird trotz Entwicklung neuer Antigentests auch eine laborchemische Unsicherheit bleiben.
Ein Arzt hat einerseits die unabdingbare rechtliche und moralische Verpflichtung, im Rahmen meiner Möglichkeiten Schaden von seinem Patienten abzuwenden.
Hierzu gehört auch der Umstand, im Zweifel eine Behandlung einzuleiten, und nicht auf kostengünstige „Selbstheilungen“ zu vertrauen.
Andererseits darf er Angst oder Fehlinformation geschuldetem Drängen des Patienten, eine erneute antibiotische Behandlung einzuleiten, obwohl eine zeitlich und artgeeignete Behandlung bereits stattgefunden hatte, nicht nachgeben.
Inzwischen gibt es in ausreichender Evidenz wissenschaftliche Hinweise darauf, daß nach einer suffizienten antibiotischen Behandlung der Umstand persistierender Beschwerden nicht zwangsläufig eine „Therapieresistenz“ impliziert haben müssen, sondern Hinweise auf einen immunologisch ausgelösten „quasi-rheumatischen“ Prozess sein können. Auch diesem Hinweis ist entsprechend diagnostisch und therapeutisch nachzugehen.
Beim Sequenzieren des Erbgutes von Ötzi kam ein 41-köpfiges Forscherteam zu erstaunlichen...
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